Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen (Chorphasen, Seminare, Workshops, Kurse o.ä.) von Morten Schuldt-Jensen (im Folgenden abgekürzt mit MSJ).
1 ANMELDUNG UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Nach Eingang der Anmeldung wird eine Eingangsbestätigung verschickt. Die eigentliche Zusage zur Veranstaltung erfolgt nach Anmeldeschluss. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies den Bewerber*Innen mitgeteilt.
Mit der Zusage zur Teilnahme werden gegebenenfalls Teilnahmebeiträge fällig.
MSJ behält sich vor, einen Teilnehmer*Innenplatz anderweitig zu vergeben, wenn der fällige Teilnahmebeitrag nicht fristgerecht eingeht.
2 KOMMUNIKATION
Die Kommunikation verläuft überwiegend per Email. MSJ geht davon aus, dass die anmeldende Person eine korrekte Email-Adresse angibt und der Posteingang nebst Spam-Postfach regelmäßig kontrolliert wird. Sofern MSJ kein Übertragungsfehler angezeigt wird, gilt die Nachricht als ordnungsgemäß zugestellt.
3 TEILNAHMEGEBÜHREN
Es gelten die für jede Veranstaltung einzeln ausgewiesenen Teilnahmebeiträge.
4 ERMÄSSIGUNGEN DER TEILNAHMEBEITRÄG
Es gelten ausschließlich die für jede Veranstaltung einzeln ausgewiesenen Ermäßigungen. Der Nachweis für den Anspruch auf mögliche Ermäßigungen sollte zusammen mit der Anmeldung, eingereicht werden. Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor, wird der volle Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt.
5 RÜCKTRITT VON EINER VERANSTALTUNG SEITENS DER TEILNEHMER*INNEN
Absagen werden ausschließlich in Textform entgegengenommen. Bei Absage der Teilnahme an einer Veranstaltung ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Teilnahmebeitrags einbehalten. Bei einer Absage ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des Teilnahmebeitrags einbehalten. Eine Nichtteilnahme durch Krankheit muss unter Vorlage eines Attestes nachgewiesen werden. Es wird nur eine Verwaltungskostenpauschale von 25€ einbehalten.
6 ABSAGE EINER VERANSTALTUNG
MSJ behält sich vor, eine Veranstaltung bei zu geringer Nachfrage, Erkrankung von zuständigen Personen und auf Grund höherer Gewalt abzusagen.
7 VERANSTALTUNGSINHALTE
Zielgruppen, Seminarorte und Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Unerhebliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von beschriebenen Leistungen können jederzeit vorgenommen werden. MSJ ist berechtigt, vorgesehene Referent*Innen im Bedarfsfall durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Ebenso kann MSJ im Bedarfsfall einen anderen gleichwertigen Veranstaltungsort bestimmen. Die Teilnehmer*Innen werden über entsprechende Änderungen im angemessenen zeitlichen Abstand zur Veranstaltung unterrichtet.
8 HAFTUNG
Die Teilnehmer*Innen sind verpflichtet, die während der Veranstaltungsdauer überlassenen
Räume, Flächen, Inventar und zur Verfügung gestelltes Material (Instrumente, Noten etc.) im selben Zustand wie übernommen zurück zu geben.
Die Teilnehmer*Innen haftet für sämtliche Schäden an den zum Gebrauch überlassenen Räumen, Flächen, Inventar und zur Verfügung gestelltes Material (Instrumente, Noten etc.). Mit dem Betreten des jeweiligen Veranstaltungsortes wird die dort herrschende Hausordnung akzeptiert.
Die Teilnehmer*Innen haben für ausreichenden eignen Versicherungsschutz (Reise-, Kranken-, Unfall-, Gepäck-, Haftpflicht-, und Instrumentenversicherung) selbst zu sorgen. Die Teilnehmer*Innen haften für Verlust oder Beschädigung des persönlichen Eigentums.
9 BILDMATERIAL
Die Teilnehmer*Innen erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung sowie zur Verwendung und Veröffentlichung der aufgenommenen Fotos, Musik- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Fotos sowie Musik- und Filmaufnahmen können auch online (z.B. Internet, Email), offline (z.B. Print, Ton- und Bildtonträger) und in anderen Medien (z.B. Radio) zu Zwecken der Werbung, Kommunikation, Forschung und Dokumentation veröffentlicht werden.
10 URHEBERRECHTE
Die Veranstaltungsunterlagen, Veranstaltungspräsentationen und Veranstaltungsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information der Teilnehmer*Innen ist nur mit schriftlicher Genehmigung von MSJ zulässig.
11 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird dem Auslegungssinn nach durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die im Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.